Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsfassung: 13.10.2026 · Website aktualisiert am 14.10.2026
Die folgenden neun Bestimmungen entsprechen Abschnitt E unserer vollständigen Auftragsunterlagen (PDF, 10 Seiten). Verweise auf A bis H beziehen sich auf die Abschnitte dieser Unterlagen. Insbesondere gehören der konkrete Auftrag, die Honorarregelung und eine gegebenenfalls vereinbarte Abtretung zusammen. Die Veröffentlichung ändert bestehende Verträge nicht nachträglich.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner ist Jonathan Dag unter DAG Gutachten. Individuelle Abreden haben Vorrang. Übereinstimmende Erklärungen können bereits telefonisch einen Vertrag begründen. Eine Terminabsprache ist nicht automatisch ein Auftrag; weder spätere Tablet-Unterschrift noch Softwareauswahl entscheiden dies allein.
2. Verbraucherinformationen
Informationen werden vor der Vertragserklärung bereitgestellt, außerhalb der Geschäftsräume auf Papier oder mit vorheriger Zustimmung auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Eine bloße Tablet- oder Websiteansicht genügt nicht. Die vollständige Vertragskopie samt Anlagen und Erklärungen folgt alsbald nach Abschluss, bei Fernabsatz spätestens vor Leistungsbeginn.
3. Leistung und Mitwirkung
Geschuldet ist die fachgerechte Leistung nach A, kein bestimmtes Regulierungsergebnis. Angaben Dritter werden im erforderlichen, zumutbaren Umfang auf Plausibilität geprüft; Untersuchungsgrenzen und Unsicherheiten ausgewiesen. Der Auftraggeber stellt bekannte wesentliche Tatsachen und Unterlagen, insbesondere zu Vorschäden, Reparaturen, Eigentum, Leasing und Finanzierung, zutreffend bereit und ermöglicht sicheren Fahrzeugzugang.
4. Zusatzleistungen
Weiterer Untersuchungsbedarf, Drittbeauftragung und Kostenübernahme werden vor Ausführung abgestimmt. Preisgrenzen bedürfen vor Überschreitung der Zustimmung. Geschuldete Nacherfüllung, Erläuterungen und Klarstellungen bleiben ohne Zusatzhonorar. Technische Korrespondenz richtet sich nach C und erweitert keine gesetzlichen Befugnisse.
5. Zahlung
Preise nach A und D; Zahlungsziel 30 Kalendertage nach Rechnungszugang, frühestens bei gesetzlicher Fälligkeit, insbesondere nach §§ 640, 641 BGB. Bei Abtretung gehen Stundung und Rückabtretung nach B vor. Der nicht abgetretene Umsatzsteueranteil bleibt binnen 14 Tagen zahlbar. Drittzahlungen werden angerechnet; gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten.
6. Termine und Beendigung
Verhinderungen und Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin nach A sind zeitnah mitzuteilen. Ersatztermine werden abgestimmt; keine pauschale Ausfallvergütung. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Unternehmern wird kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.
7. Mängel und Haftung
Gesetzliche Mängelrechte gelten uneingeschränkt. DAG Gutachten haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sonst für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wesentlich sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8. Nutzung und Datenschutz
Der Auftraggeber darf Gutachten und Bilder für den vereinbarten Zweck einschließlich Schadenabwicklung, Reparatur, Veräußerung, Finanzierung und Rechtsverfolgung nutzen und an Beteiligte weitergeben. Sinnentstellende Änderungen und Ausgabe als eigene Sachverständigenarbeit sind unzulässig. Werbung durch DAG Gutachten nur nach H. Datenschutz nach G; die Auftragsunterschrift ist keine pauschale Datenschutzeinwilligung.
9. Schlussbestimmungen
Deutsches Recht gilt unter Wahrung zwingenden Verbraucherschutzes des Aufenthaltsstaates. Gerichtsstände und Folgen unwirksamer oder nicht einbezogener Klauseln richten sich nach dem Gesetz.
Weitere Informationen: Auftragsunterlagen und Widerrufsunterlagen · Datenschutzerklärung
