
Kostenübernahme
Unverschuldeter Unfall?
Bei voller Haftung der Gegenseite übernimmt deren Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten des erforderlichen Gutachtens.
Details zur KostenübernahmeLeistungsumfang
Das hält Ihr Gutachten fest.
- Schadenumfang und Fotos
- Die festgestellten Schäden am Fahrzeug, nachvollziehbar beschrieben und fotografisch dokumentiert.
- Reparaturkosten
- Eine Kalkulation der erforderlichen Arbeiten und der zugehörigen Kosten.
- Fahrzeugwerte und Wertminderung
- Die für den Schadenfall erforderlichen Fahrzeugwerte und eine gegebenenfalls verbleibende Wertminderung.
Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung?
Zur FahrzeugbewertungAblauf
In vier Schritten zum Gutachten.
Kontakt aufnehmen
Sie schildern kurz, was passiert ist.
Termin vereinbaren
Ort und Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen oder Ihrer Werkstatt ab.
Fahrzeug besichtigen
Wir nehmen den Schaden am vereinbarten Standort auf.
Gutachten erhalten
Sie erhalten das fertige Gutachten. Ihre Fragen dazu klären wir persönlich.
Für Unternehmen
Ein Gutachter.
Kurze Abstimmungswege.
Wir erstellen Gutachten für Ihren Betrieb, für einzelne Fahrzeuge oder wiederkehrende Aufträge.
Zusammenarbeit kennenlernenMarkenübergreifende Begutachtung
Fragen & Antworten
Ihre Fragen.
Unsere Antworten.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation?
Auf Wunsch senden wir Unterlagen an die von Ihnen benannten Empfänger und beantworten technische Rückfragen zum Gutachten von der gegnerischen Versicherung, Werkstatt oder Ihrem Rechtsanwalt. Den Unterlagenaustausch mit Behörden wie der Polizei stimmen wir nach Ihrer Beauftragung ab. Rechtsberatung und die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Begutachten Sie auch Lkw und Auflieger?
Ja. Wir begutachten Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab, auch direkt in Ihrer Werkstatt oder auf dem Betriebshof.
Wer übernimmt die Gutachterkosten?
Bei voller Haftung der Gegenseite übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Ihre eigene Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig.
Bei Bagatellschäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Bei Mithaftung kann die Erstattung anteilig ausfallen. Ein Erstattungsanspruch ist keine pauschale Zusage, dass Ihnen keine Zahlungspflicht entsteht.
Grundsätzlich können auch erforderliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sein. Fragen zur Haftung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche besprechen Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung. Fahrzeugbewertungen ohne Unfallschaden vereinbaren wir separat.
Wo kann die Besichtigung stattfinden?
Bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt, auf dem Betriebshof oder an einem anderen vereinbarten Ort. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, auch überregional nach Absprache. Ort und Termin stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Kontakt
Erzählen Sie uns kurz, was passiert ist.
Nennen Sie uns Fahrzeug, Standort und Schadenhergang. Wir besprechen die nächsten Schritte.
Die Besichtigung vereinbaren wir mit Ihnen oder Ihrer Werkstatt.
Lieber einen Rückruf?Rückruf anfragen
Wir rufen Sie zurück
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Wir rufen Sie zurück. Name und Telefonnummer genügen.

