
Kostenübernahme
Wer Ihr Gutachten bezahlt.
Bei voller Haftung der Gegenseite übernimmt deren Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens.
Ihre eigene Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig.
Der Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung hebt Ihre vertragliche Zahlungspflicht nicht automatisch auf.
Bagatellschäden und Mithaftung
Bei Bagatellschäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Bei Mithaftung kann die Erstattung anteilig ausfallen. Bei unklarer Haftung muss die Kostenübernahme gesondert geklärt werden.
Umfang und Vergütung klären wir vor dem Auftrag.
Rechtsanwaltskosten und weitere Hinweise
Bei voller Haftung der Gegenseite sind grundsätzlich auch erforderliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig. Fragen zur Haftung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche besprechen Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Fahrzeugbewertungen ohne Unfallschaden vereinbaren wir separat.
Ablauf
So geht es weiter.
1. Unfall schildern
Wir besprechen Ihren Unfall und klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
2. Vor Ort besichtigen
Nach Ihrer Beauftragung kommen wir zum vereinbarten Fahrzeugstandort.
3. Ergebnisse erläutern
Wir erläutern Ihr Gutachten verständlich und beantworten Ihre technischen Fragen.
Begutachtung
Was Ihr Gutachten dokumentiert.
Schadenbild & Beweissicherung
Fotos und Fahrzeugdaten dokumentieren den Zustand bei der Besichtigung, einschließlich Vor- und Altschäden.
Reparaturweg & Kosten
Wir kalkulieren die erforderlichen Teile-, Arbeits- und Lackierkosten.
Fahrzeugwerte & Wertminderung
Je nach Schadenfall ermitteln wir Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung.
Ihr Gutachter
Jonathan Dag.
Ihr Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum fertigen Gutachten. Persönlich und unabhängig.
Mobil in Bielefeld.
Von unserem Büro in Schloß Holte-Stukenbrock aus kommen wir nach Vereinbarung zu Ihrem Fahrzeug in Bielefeld, beispielsweise in Sennestadt oder Brackwede. Bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Betriebshof.
Für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger. Bei einem Kaskoschaden stimmen Sie die Beauftragung bitte zuerst mit Ihrer Versicherung ab.
Inhalt und Ablauf eines Unfallgutachtens Mehr über DAG GutachtenFragen & Antworten
Häufige Fragen.
Ist mein Schaden ein Fall für ein Gutachten?
Auch hinter einer kleinen sichtbaren Beschädigung können weitere Schäden liegen. Wir besprechen mit Ihnen, ob eine Besichtigung sinnvoll ist oder bei einem kleineren Schaden ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Wer bezahlt Gutachter und Rechtsanwalt?
Die Voraussetzungen und Hinweise finden Sie im Kostenabschnitt.
Zur KostenübernahmeIst eine Rückrufanfrage schon ein Auftrag?
Nein. Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Erst nach dem Gespräch entscheiden Sie über die Beauftragung.
Was brauche ich für den ersten Kontakt?
Für den Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Beim Anruf schildern Sie kurz Unfall und Fahrzeugstandort. Unterlagen oder Fotos müssen Sie noch nicht vorbereiten.
Kontakt
Besprechen wir Ihren Unfall.
Erzählen Sie uns, was passiert ist und wo Ihr Fahrzeug steht.
Rückruf anfragenLieber einen Rückruf?Rückruf anfragen
Wir rufen Sie zurück
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Wir rufen Sie zurück. Name und Telefonnummer genügen.
