
Begutachtung
Was Ihr Gutachten dokumentiert.
Schadenumfang & Reparaturkosten
Wir erfassen den Schadenumfang und kalkulieren die erforderlichen Teile-, Arbeits- und Lackierkosten.
Beweissicherung
Fotos und Fahrzeugdaten dokumentieren den Zustand bei der Besichtigung. Vor- und Altschäden werden berücksichtigt.
Wertminderung & Fahrzeugwerte
Je nach Schadenfall ermitteln wir Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung.
Kostenübernahme
Wer Ihr Gutachten bezahlt.
Bei voller Haftung der Gegenseite übernimmt deren Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens.
Ihre eigene Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig.
Der Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung hebt Ihre vertragliche Zahlungspflicht nicht automatisch auf.
Bagatellschäden und Mithaftung
Bei Bagatellschäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Bei Mithaftung kann die Erstattung anteilig ausfallen. Bei unklarer Haftung muss die Kostenübernahme gesondert geklärt werden.
Umfang und Vergütung klären wir vor dem Auftrag.
Rechtsanwaltskosten und weitere Hinweise
Bei voller Haftung der Gegenseite sind grundsätzlich auch erforderliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig. Fragen zur Haftung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche besprechen Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Fahrzeugbewertungen ohne Unfallschaden vereinbaren wir separat.
Ablauf
Von der Anfrage zum Gutachten.
- 01
Schaden melden
Nennen Sie uns Fahrzeug, Standort und Schadenhergang.
- 02
Fahrzeug besichtigen
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug: zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Ort.
- 03
Ergebnisse erläutern
Wir besprechen die Feststellungen im Gutachten und beantworten Ihre technischen Fragen.
Schadenregulierung
Reparieren oder fiktiv abrechnen?
Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schaden auf Basis des Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags geltend gemacht, ohne eine Reparaturrechnung vorzulegen. Umsatzsteuer gehört nur zum Ersatzbetrag, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Welche Beträge im Einzelfall erstattet werden, hängt unter anderem von der Haftung und der konkreten Schadenkonstellation ab. Ein Gutachten ist keine Auszahlungszusage. Rechtliche Fragen klären Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Zum Nachlesen: § 249 BGB und ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Fragen & Antworten
Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Wer übernimmt die Gutachterkosten?
Die Voraussetzungen und Hinweise finden Sie im Kostenabschnitt.
Zur KostenübernahmeDarf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Als Geschädigter können Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Sachverständigen wählen. Bei einem Kaskoschaden sollten Sie die Beauftragung zuerst mit Ihrer Versicherung abstimmen.
Was brauche ich für den ersten Kontakt?
Ihr Name, eine Telefonnummer und eine kurze Unfallschilderung genügen. Der erste Kontakt ist noch kein Gutachtenauftrag. Fahrzeugpapiere, Unfallangaben und vorhandene Fotos helfen beim anschließenden Termin.
Was ist bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug wichtig?
Fahren Sie mit einem möglicherweise nicht verkehrssicheren Fahrzeug nicht weiter. Nennen Sie uns den Abstellort; wir vereinbaren die Besichtigung dort.
Begutachten Sie auch Lkw und Auflieger?
Ja. Wir begutachten auch Lkw, Transporter, Anhänger und Auflieger.
Zu Lkw- und FuhrparkgutachtenÜbernehmen Sie auch die Kommunikation?
Auf Wunsch senden wir Unterlagen an benannte Empfänger und beantworten technische Rückfragen von gegnerischer Versicherung, Werkstatt und Rechtsanwalt. Den Austausch von Unterlagen mit Behörden wie der Polizei stimmen wir nach Ihrer Beauftragung ab. Rechtsberatung und die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Kontakt
Unfallgutachten anfragen.
Nennen Sie uns Fahrzeug, Standort und Schadenhergang.
